Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf der webbasierten und mobilen Applikation von SylvaMet

1.              Gegenstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer (hiernach „Kunde“) und dem Anbieter, Octorion Sàrl GmbH (hiernach „Octorion“) bezüglich allen Softwareprodukten, Material oder von Octorion angebotenen Dienstleistungen. Namentlich entwickelt und vertreibt Octorion die Software SylvaMet (hiernach „Software“).

 

2.              Geltungsbereich

Der Kunde bestätigt zum Zeitpunkt einer von Octorion angenommenen Bestellung, von den AGB Kenntnis genommen zu haben und diese in ihrer Gesamtheit zu akzeptieren. Die Annahme einer Bestellung äussert sich in der Zustellung einer Bestellbestätigung, Lieferung oder Fakturierung des betreffenden Produktes. Die AGB sind auf der Internetseite von SylvaMet (www.sylvamet.ch) einsehbar. Octorion behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen.

 

3.              Bestellung

Die Bestellung von Produkten und Dienstleistungen kann mündlich, telefonisch, per Brief, per E-Mail oder mit einem Bestellformular erfolgen. Octorion behält sich das Recht vor, Bestellungen aus abzulehnen, zum Beispiel im Fall von Insolvenz, oder ungelösten Rechtsstreitigkeiten aus vorhergehenden Rechnungen. Der Vertrieb der Jahreslizenzen für Kunden in der Schweiz, bezüglich der Webapplikation sowie der Applikation auf Mobilgeräten erfolgt durch den Verband WaldSchweiz.

 

4.              Lieferung

Die Software steht über die Internetseite von SylvaMet jederzeit zur Verfügung. Octorion übernimmt keine Haftung im Fall eines fehlerhaften oder unterbrochenen Internetzugangs. Kundenspezifische Software-Entwicklungen werden in separaten Verkaufsverträgen geregelt und werden am darin festgelegten Datum zu den darin definierten Konditionen geliefert. In der Lieferung selbst sind keine Leistungen für Installation, Inbetriebnahme, Parametrisierung, Unterstützung oder Schulung enthalten. Diese und weitere Zusatzleistungen werden komplementär offeriert und verrechnet.

 

5.              Preis

Der Kunde kann sich bei Preisfragen bei Octorion erkundigen oder eine schriftliche Offerte für Spezialkonfigurationen einholen. Ein Angebot ist jeweils für dreissig Tage gültig, solange dies nicht anders angegeben wird. Alle öffentlichen Preisangaben werden in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer angegeben. Allfällige Kosten für Lieferung, Verpackung oder Zustellung sind nicht inbegriffen. Octorion behält sich das Recht vor, Preise für seine Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Die dem Kunden fakturierten Preise beziehen sich auf die Preisangaben zum Zeitpunkt der bei Octorion eingegangenen Bestellung.

 

6.              Zahlungskonditionen

Grundsätzlich sind Rechnungen innert zehn Tagen zu begleichen auf welchen keine Skonti erstattet werden, ausser bei explizit davon abweichenden Bestimmungen zum Zeitpunkt der Bestellung. In der Schweiz erfolgt die Rechnungsstellung durch den Verband WaldSchweiz, dessen Konditionen in diesem Fall massgebend sind.

 

7.              Testversionen

Alle Softwarelösungen können anhand von Demonstrationsversionen mit einer maximalen Laufzeit von 30 Tagen getestet werden. Diese Versionen bieten den gesamten Umfang einer Vollversion und reelle Daten können darauf angewendet werden. In der Schweiz werden diese Demonstrationsversionen durch WaldSchweiz vertrieben.

 

8.              Nutzungsrecht

Die Software gehört zu keinem Zeitpunkt dem Kunden, dieser erwirbt bloss ein Benutzungsrecht in Form einer Jahreslizenz. Die Lizenzgebühren werden jährlich fällig und sind vorgängig für das folgende Jahr zahlbar. Die Lizenz erneuert sich stillschweigend. Durch den Erwerb einer Lizenz erhält der Kunde das Recht, die Software unter Einhaltung der folgenden Bedingungen zu benutzen:

  • Der Kunde ist alleiniger Halter der Nutzungsrechte, welche nicht an Dritte übertragen werden können
  • Es ist dem Kunden untersagt, seine Lizenz in irgendeiner Form an Dritte zu verkaufen, vermieten, auszuleihen, zu verbreiten oder zur Verfügung zu stellen.
  • Es ist dem Kunden untersagt, Handlungen mit dem Ziel vorzunehmen, Informationen zum Quellcode zu erhalten. Dazu gehören Manipulationen im Sinne von „reverse engineering“ wie das Kopieren, Aufschlüsseln oder Analysieren von Daten der Software.
  • Der Kunde wendet die Software im Rahmen der Nutzungsbedingungen an, welche zum Zeitpunkt der Bestellung und/oder der Erneuerung der Jahreslizenz in Kraft treten.

 

Mit der Verbindung zu seinem jeweiligen Benutzer-Account bestätigt der Kunde, die oben genannten Punkte gelesen zu haben und diese in vollem Umfang zu akzeptieren. In keinem Fall wird der Kunde Besitzer der Software, auch bei kundenspezifischen Produktentwicklungen.

 

In der Schweiz werden die Jahreslizenzen durch den WaldSchweiz vertrieben und fakturiert.

 

9.              Lizenz und Anwendung

Die Jahreslizenzen werden jährlich zu einem Preis von 550.- fakturiert. Aktuelle Preise sowie die AGB können von Jahr zu Jahr angepasst werden, Änderungen sind vorbehalten. Alle Änderungen am Preis der Jahreslizenz werden dem Kunden spätestens drei Monate vor der Lizenzverlängerung mitgeteilt. Der Kunde kann bei jeder Preisänderung bis zwei Monate vor Inkrafttreten des neuen Preises seine Jahreslizenz kündigen.

 

Jegliche Nutzung der Software, ohne die jährlichen Lizenzgebühren zu zahlen, kann gerichtlich unter der Anwendung des geltenden Rechts über den Schutz des geistigen Eigentums verfolgt werden.

 

Wenn Rechnungen für Jahreslizenzen nicht bezahlt werden, wird der Zugang zum jeweiligen Kundenkonto mit den darauf gespeicherten Daten gesperrt. Octorion behält sich das Recht vor, die Entsperrung letzteres in Rechnung zu stellen.

 

10.          Dienstleistungen

Die angebotenen Dienstleistungen von Octorion beinhalten telefonische Unterstützung, Eingriffe vor Ort, die einzelne oder gruppenweise Schulung und das vertragliche Abonnement von Updates. Die telefonische Unterstützung steht an Werktagen von 08:00-16:00 Uhr zur Verfügung. Die Unterstützung kann auch über eine Fernverbindungssoftware erfolgen. Schulungen werden in Halbtagen zu 4 Stunden angeboten. Alle Dienstleistungen werden zu den aktuell gültigen Stundentarifen verrechnet. Davon ausgenommen ist die Hotline-Unterstützung, welche als zusätzliche Leistung angeboten wird.

 

11.          Datenschutz

Alle von Octorion verwalteten Daten werden vertraulich behandelt. Dies gilt im Rahmen gewöhnlicher Geschäftsbeziehungen sowie in Fällen von Systemunterhaltung und Supportdienstleistungen, bei welchen Mitarbeiter von Octorion kurzfristige Einsicht in Kundendaten haben können. Daten werden nur mit explizitem Einverständnis des Kunden an Dritte weitergegeben. Octorion hält sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG 235.1).

 

12.          Garantie & Haftungsbeschränkung

Die Garantie von durch Octorion weiterverkauftem Material bezieht sich auf jene des Herstellers oder des offiziellen Händlers in der Schweiz. Für die zufriedenstellende Nutzung der Software ist es am Kunden, diese auf ihre einwandfreie Funktion, Mangelhaftigkeit sowie das Auftreten von Defekten und Inkompatibilität zu prüfen. Sobald der Benutzeraccount dem Kunden übergeben wird, gilt die Jahreslizenz als erworben. Es besteht kein Anspruch auf die Rücknahme der Software oder auf eine Rückerstattung durch Octorion und seinen Vertreibern. Octorion übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Benützung der Software, die Verbindung oder an Geräten entstehen. Die Software wird im aktuellen Zustand geliefert. Diesbezüglich kann Octorion keine Garantie abgeben, dass die Software im Verlaufe der Zeit und der Entwicklung der Infrastruktur (Hardware, Betriebssysteme) immer gleich funktioniert oder dass sie jederzeit aktuellen Gesetzesänderungen, Richtlinien der Vorgaben entspricht. Um langfristig eine gute Funktionstauglichkeit der Software zu gewährleisten, empfiehlt Octorion regelmässige Updates durchzuführen. Octorion versucht Fehler in der Softwareprogrammierung, die die Anwendung durch den Benutzer einschränken oder falsche Resultate erzeugen, schnellstmöglich zu beheben. Im Fall eines Verlustes von Daten kann sich Octorion auf Anfrage zu den üblichen Stundentarifen an deren Wiederherstellung beteiligen (wenn möglich). technische Eingriffe, einschliesslich Korrekturen oder Bearbeitung von Parametern oder Daten sind nicht der Ergebnispflicht unterstellt. Es ist im Verantwortungsbereich des Kunden, vorgenommene Anpassungen während Eingriffen eines Technikers auf deren Fehlerfreiheit zu prüfen; der Kunde ist Alleinverantwortlicher für seine Daten. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz nach einem Eingriff eines Technikers. In keinem Fall kann Octorion verantwortlich für den Verlust oder Verfälschung von Daten gemacht werden, die durch den Kunden verwaltet werden.

 

13.          Kündigung

Mit der Unterzeichnung der vorliegenden AGB durch den Benutzer tritt der Vertrag über die Jahreslizenz von SylvaMet in Kraft. Dieser Vertrag hat eine Dauer von 12 Monaten und wird jährlich stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, bis dass eine Vertragspartei diesen mindestens zwei Monate vor der nächsten Verlängerung schriftlich kündet.

  

14.          Gerichtsstand

Für Streitigkeiten jeder Art gilt das schweizerische Recht. In jedem Fall ist sind die AGB auf Französisch massgebend.

 

Juli 2022